Mitgliedschaft im Prüfungsverband: Die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und bringt Vorteile. Die regelmäßige Prüfung schützt Mitglieder vor finanziellem Schaden. Zudem profitieren wir von der Expertise des Verbandes.
Quelle: www.genossenschaftsverband.de
Die Generalversammlung: Oberstes Willensbildungsorgan. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Sie beschließt u.a. über Satzungsänderungen, Jahresabschluss und Wahlen.Der Aufsichtsrat: Überwacht den Vorstand. Er besteht aktuell aus 4 ehrenamtlichen Personen.
Der Vorstand:
Leitet die Genossenschaft (Anke Wojtas, Stefanie Pröhl) in eigener Verantwortung.